ELEKTROALTGERÄTE
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall werden, bezeichnet man als Elektroaltgeräte. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektroaltgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
RÜCKGABESYSTEME
Altgeräte können bei Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben werden.
BATTERIEN & AKKUS
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht Teil des Altgerätes bzw. von diesem umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
DATENSCHUTZ-HINWEIS
Da Altgeräte häufig sensible personenbezogene Daten enthalten (z.B. Informations- und Kommunikationstechnik), ist in Ihrem eigenen Interesse für die Löschung der Daten zu sorgen.
„DURCHGESTRICHENE MÜLLTONNE“
Auf Elektro- und Elektronikgeräten wird regelmäßig das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne verwendet. Dies weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
ZU BRUCH GEGANGENE ENERGIESPARLAMPEN
Zwar stellt die in Energiesparlampen enthalte Menge an Quecksilber keine Gefahr für Ihre Gesundheit dar, dennoch sollten Sie folgende Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen, falls eine Energiesparlampe zu Bruch geht:
Vermeiden Sie Hautkontakt und lüften Sie anschließend ca. 30 Minuten. Verwenden Sie keinen Staubsauger, um Bruchstücke zu beseitigen. Nehmen Sie Bruchstücke stattdessen vorsichtig mit einem angefeuchteten Tuch auf. Bitte verpacken Sie die Lampe luftdicht in einer Plastiktüte oder einem Einmachglas. Bringen Sie sie anschließend zur Schadstoffsammelstelle.
INFORMATIONSPFLICHTEN GEM. §18 ABS. 2 ELEKTRO-UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ
Im Sinne des § 17 Abs. 1 und 2 ElektroG sind rücknahmepflichtige Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten dazu verpflichtet, private Haushalte über die Elektroaltgeräteentsorgung zu informieren.
HERSTELLER IM SINNE DES ELEKTROG
Als Hersteller im Sinne des ElektroG sind wir bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register unter der folgenden Hersteller Registrierungsnummer/ WEEE (Waste of Electrical and Electronic Equipment) - Nr. registriert: DE 32756657